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Freiwillige Fahrradprüfung

In Österreich dürfen Kinder laut Straßenverkehrsordnung nach Vollendung des 12. Lebensjahres allein auf öffentlichen Straßen Rad fahren. Durch Ablegung der "Freiwilligen Radfahrprüfung" dürfen dies auch schon Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Lebensjahr tun. Um das auch den Kindern der Volksschule Kirchschlag zu ermöglichen, wurde die Vorbereitung für die Radfahr-Prüfung sowie die Prüfung selbst im Rahmen des Verkehrserziehungsprogramms gemeinsam mit Beamten der Polizeidienststelle Kirchschlag in den 4. Klassen abgehalten. Die Schülerinnen und Schüler der vierten Schulstufe übten das richtige Verhalten im Verkehr als aktive Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad. Neben dem Fahrtraining gab es auch eine Einweisung durch Herrn Revierinspektor Alfred Schwarz in die gesetzlichen Grundlagen als Fahrradfahrer . Alle legten am 29. Mai sowohl den theoretischen als auch den praktischen Teil dieser Prüfung erfolgreich ab.

 

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